zuletzt aktualisiert: 19.04.2023
Die Coronaregelungen wurden aufgehoben.
(siehe Schreiben des Kultusministeriums vom 28.02.2023, Download unten)
Sehr geehrte, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie die jeweiligen aktuellen staatlichen Regelungen.
Bei einer akuten Corona-Infektion besteht nun Maskenpflicht.
Kinder mit Krankheitssymptomen sollten natürlich zu Hause bleiben, wie bisher auch und unabhängig von der Art der Infektion.
(siehe Schreiben des Kultusministeriums vom 16.11.2022, Download unten)
Mit freundlichen Grüßen, 16.11.2022
Ulrich Wasgien Simone Nothardt
(Rektor) (Konrektorin)
Sehr geehrte, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie die Schreiben des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Testpflicht und zum Schulbetrieb nach den Osterferien (siehe unten).
Die Testpflicht wird aufgehoben. Auch der Zutritt zum Schulgelände ist wieder ohne Testnachweis möglich. Beim Auftreten eines Corona-Falls in der Klasse oder Lerngruppe besteht nun für Kontaktpersonen keine Quarantänepflicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen, 25.04.2022
Ulrich Wasgien Simone Nothardt
(Rektor) (Konrektorin)
Sehr geehrte, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie das Schreiben des Kultusministeriums zum Schulbetrieb ab dem 04.04.2022 (siehe unten).
Es wird u.a. darum gebeten, die bisherigen Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin zu beachten, sowie das tragen der Maske aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens weiterhin freiwillig zu nutzen.
Weiterhin besteht die Testpflicht zweimal pro Woche, sowie ein Betretungsverbot für absonderungspflichtige Personen.
Mit freundlichen Grüßen, 01.04.2022
Ulrich Wasgien Simone Nothardt
(Rektor) (Konrektorin)
Sehr geehrte, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
zunächst möchten wir Ihnen ein gutes und gesunden Neues Jahr wünschen.
Bezüglich der Corona-Situation gibt es einige Neuerungen. Insbesondere wollen wir Sie informieren, dass in der Woche nach den Weihnachtsferien (10.-15.01.2022) die Corona-Schnelltests in allen Klassen täglich durchgeführt werden.
Die genauen und weiteren Regelungen entnehmen Sie bitte ggf. den entsprechenden offiziellen Schreiben.
Sport-Unterricht wird von vielen Lehrkräften nun bevorzugt im Freien angeboten. Fragen bezüglich des Angebots einzelner Klassen richten Sie daher bitte möglichst an die entsprechende Sport-Lehrkraft der Klasse. Bitte denken Sie daran, Ihre Kinder entsprechend und dem Wetter angepasst zu kleiden; bitte tun Sie dies an allen Tagen mit Sport- und Schwimm-Unterricht, damit die Lehrkräfte z.B. bei Vertretungs-Unterricht flexibel reagieren können.
Mit freundlichen Grüßen, 07.01.2022
Ulrich Wasgien Simone Nothardt
(Rektor) (Konrektorin)
Sehr geehrte, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab heute, 17.11.2021 wurde die Alarmstufe ausgerufen.
Die Maskenpflicht für die Kinder gilt nun auch wieder im Unterricht.
Die genauen und weiteren Regelungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden offiziellen Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen, 17.11.2021
Ulrich Wasgien Simone Nothardt
(Rektor) (Konrektorin)
Sehr geehrte, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab 18.01.2021 entfällt die Maskenpflicht für die Kinder der Klassen 1-4 im Klassenzimmer, sowie für die Kinder der Klassen 5-6, sofern diese am Platz sitzen.
Die genauen und weiteren Regelungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Schreiben des Kultusministeriums (Download, siehe unten).
Mit freundlichen Grüßen, 18.10.2021
Ulrich Wasgien Simone Nothardt
(Rektor) (Konrektorin)
Sehr geehrte, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, dass Sie mit Ihrer Familie eine erholsame und gesunde Ferienzeit hatten und freuen uns auf den Start des Schulbetriebs am Montag 13. September.
Die Klassen 2-6 haben in den ersten beiden Schulwochen täglich von 7.55 Uhr bis 12.15 Uhr Unterricht, die Klasse 1 beginnt eine Woche später zu denselben Zeiten. Nachmittagsunterricht und –betreuung findet erst ab Montag 27.09.2021 statt; für die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung erfolgt eine separate Abfrage bzw. Anmeldung.
Bezüglich der Corona-Regeln gibt es wieder Veränderungen. Derzeit gilt (in Kurzform):
Bitte beachten Sie, dass es sich um einheitliche Vorgaben des Bundes, des Landes und des Landkreises handelt; natürlich müssen wir uns als Schule an diese halten.
Mit freundlichen Grüßen, 27.09.2021
Ulrich Wasgien Simone Nothardt
(Rektor) (Konrektorin)
Maskenpflicht
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Maskenpflicht im Freien und in den Unterrichtsräumen entfällt an der Heideschule bis auf Weiteres. Falls sich die Inzidenzzahlen wieder nach oben entwickeln sollten oder Coronafälle auftreten, so kann sich dies allerdings wieder von heute auf morgen ändern.
Weiterhin besteht Maskenpflicht auf den Begegnungsflächen (z.B. in der Eingangshalle, den Gängen oder den Toiletten).
Testpflicht und die bisherigen Hygienemaßnahmen gelten weiterhin.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Wasgien, 17.06.2021
Rektor
Unterricht nach den Pfingstferien
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab Montag 07.06. findet für die Kinder der Grundstufe (Klassen 1 bis 4) wieder Unterricht nach Stundenplan an der Heideschule statt ("Präsenz- bzw. Regelunterricht unter Pandemiebedingungen"). Auch Nachmittagsbetreuung und Mittagessen können wieder angeboten werden.
Für die Klasse 5/6 wird vom 07. bis 11.06. noch Wechselunterricht angeboten; die Klasse 6 ist damit vom 07.-11.06. an der Heide- bzw. Hornbergschule.
Ab Montag 14.06. findet für die Kinder der Hauptstufe (Klasse 5/6) ebenfalls wieder Unterricht nach Stundenplan statt ("Präsenz- bzw. Regelunterricht unter Pandemiebedingungen"). Nachmittagsunterricht findet statt; Mittagessen in der Schulmensa ist für die Klasse 5/6 leider noch nicht möglich: Bitte entsprechendes Vesper mitbringen.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht an der Schule und im öffentlichen Nahverkehr (Busbeförderung) und wir benötigen die Einwilligungserklärungen für die Corona-Schnelltests, da ohne Schnelltests kein Präsenzunterricht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Wasgien, 04.06.2021 / 11.06.2021
Rektor
Unterricht nach den Pfingstferien
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
da das Unterrichtangebot per Bundes- und Landesverordnungen derzeit von den Corona-Inzidenz-Werten abhängt, können wir leider noch nicht sicher sagen, welche Kinder Unterricht an der Heideschule (Präsenzunterricht) haben werden.
Sehr wahrscheinlich wird für die Klasse 5/6 aber vom 07.-18.06. Wechselunterricht angeboten werden. Die Klasse 6 wäre damit in der Woche vom 07.-11.06. an der Heide- bzw. Hornbergschule; die Klasse 5 wieder vom 14.-18.06.
Im Grundstufenbereich (Klassen 1 bis 4) würden wir, falls die Inzidenzwerte auf dem derzeitigen Niveau (über 100) bleiben sollten, in der Woche vom 07.-11.06. für die Klasse 1 und 3 Wechselunterricht anbieten.
Falls die Werte weiter dauerhaft (unter die Inzidenz von 100) fallen sollten, so werden wir "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" für die Klassen 1-4 anbieten, d.h. dann Unterricht nach Stundenplan. Hierbei kann es allerdings weiterhin zu Einschränkungen kommen (z.B. im Nachmittagsangebot), da seit Sommer letzten Jahres neue Regelungen erlassen wurden und wir den Unterricht evtl. teilweise stärker einschränken müssen.
Die Entscheidung über Veränderungen im Schulbetrieb fällt letztlich der Landkreis Ostalbkreis mit einer offiziellen Bekanntgabe bei dauerhaft veränderten Inzidenzwerten.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht an der Schule und im öffentlichen Nahverkehr (Busbeförderung) und wir benötigen die Einwilligungserklärungen für die Corona-Schnelltests, da ohne diese kein Präsenzunterricht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Wasgien, 21.05.2021
Rektor
Fernunterricht mit Notbetreuung nur noch bis 17.5.:
Wechselunterricht / Präsenzunterricht:
Dienstag 18.5.-Freitag 21.5. für die Klassen 2, 4, 5
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
am Montag, 17.05. findet noch Fernunterricht und Notbetreuung statt.
Der Ostalbkreis hat nun aber die Unterschreitung des Inzidenzwertes offiziell festgestellt. Es kommt an der Heideschule ab Dienstag, 18.5. zum Wechselunterricht: Die Klassen 2, 4 und 5 haben vom 18.5.-21.5. jeweils von 7.55-12.15 Uhr Unterricht an der Heideschule; ab 22.5.-6.7. sind dann Pfingstferien.
Die indirekte Testpflicht gilt weiterhin für alle Kinder, die in die Heideschule kommen (Präsenz).
Die Einwilligungserklärung zu den Corona-Schnelltests muss also bei allen Kindern im Wechsel-/Präsenzunterricht und der Notbetreuung an der Heideschule vorliegen. Auch gilt die Testpflicht nun generell, also auch unterhalb der Inzidenz von 100.
(Die entsprechenden Schreiben finden Sie als Download unten.)
Im öffentlichen Nahverkehr gilt eine Maskenpflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Wasgien, 16.04.2021 / 04.05.2021 / 12.05.2021 / 16./17.05.2021
Rektor
Corona-Schnelltests als Voraussetzung für den Schulbesuch und
Wechselbetrieb ab 19.04.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab dem 19.04.2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Rechtslage:
Bei hohen Corona-Infektionszahlen („Inzidenz über 100“) dürfen nur noch Kinder die Schule besuchen, die regelmäßig mit einem Corona-Schnelltest negativ getestet werden.
(Siehe Schreiben des Kultusministeriums zur Umsetzung der Teststrategie und Anlage: Handreichung zur Umsetzung der Teststrategie an den Schulen in Baden-Württemberg, jeweils vom 07.04.2021:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/testen-schule-corona )
In der Regel müssen 2 Tests pro Woche erfolgen. Auch das Schulpersonal wird künftig regelmäßig getestet. Die Pflicht zum Nachweis negativer Corona-Schnelltests gilt auch für Besucher.
An der Heideschule haben wir ja bereits ein entsprechendes Testangebot geschaffen, an dem Ihr Kind teilnehmen kann. Hierfür darf das Kind die Schule natürlich betreten.
Dazu haben viele von Ihnen bereits eine Einwilligung erteilt. Die bisherigen Einwilligungserklärungen behalten ihre Gültigkeit. Bitte melden Sie Ihr Kind aber möglichst mit der überarbeiteten Erklärung erneut oder neu an, damit es ganz sicher am Unterricht teilnehmen kann.
Die Erklärung liegt dem Brief bei und findet sich als Download auf unserer Schulhomepage.
Die Schnelltests werden am Montag und am Mittwoch möglichst zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde durchgeführt oder falls notwendig an den folgenden Tagen nachgeholt, z.B. wenn Ihr Kind an diesen Tagen fehlt.
Wir verwenden ab dieser Woche sogenannte „Nasaltests“ zur Selbsttestung, bei denen nur mehr ein Abstrich mit einem Wattestäbchen im vorderen Nasenbereich gemacht werden muss. Die Kinder sollen den Test so weit als möglich selbst anwenden, werden aber individuell von den LehrerInnen oder MitarbeiterInnen unterstützt.
Sie kennen diese Art von Test möglicherweise, da es solche auch in Apotheken, Drogerie- und Supermärkten zu kaufen gibt. Vom Kultusministerium wurden solche Tests nun zugelassen.
(Eine Liste der zugelassenen Tests finden Sie in der aktuellen Fassung der Handreichung des Kultusministeriums „Umsetzung der Teststrategie (…)“, z.B. auf der Homepage des Kultusministeriums: Link, siehe oben)
Bitte melden Sie Ihr Kind für die kostenlosen Tests an der Schule an, damit Ihr Kind den Unterricht an der Heideschule besuchen kann.
Für weitergehende Fragen hierzu stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Präsenz-Unterricht im Wechselbetrieb und Notbetreuung ab dem 19.04.2021:
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Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Wasgien, 14.04.2021
Rektor
Kein Präsenzunterricht vom 12.-16.04., Notbetreuung; ab 19.04. Wechselbetrieb; Tests
Liebe Eltern,
wie Sie ja von den KlassenlehrerInnen erfahren haben und zuvor sicherlich schon aus den Medien mitbekommen haben, wurde von der Landesregierung beschlossen, dass nach den Osterferien, also vom 12.-16.04.2021 an der Schule kein Präsenzunterricht stattfinden kann, eine Notbetreuung aber wieder eingerichtet wird (Download d. Schreibens unten). Weitergehend wurde ab dem 19.04. Wechselbetrieb angekündigt; wir werden diesen zeitnah organisieren, sofern keine weiteren Änderungen erfolgen bzw. zu erwarten sind.
Kinder, bei denen die entsprechende Einwilligungserklärung (Download siehe unten) der Erziehungsberechtigten vorliegt, werden bei Anwesenheit in der Woche vom 12.-16.04. zweimal per Schnelltest auf Corona getestet (entsprechend dem Vorgehen vor den Ferien).
Es gilt weiterhin Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände
(entsprechend der Vorgaben der Landesregierung (Download siehe unten)).
Ab der Woche vom 19.04. soll auch eine
Testpflicht eingeführt werden, so dass nur mehr Personen am Schulbetrieb teilnehmen oder die Schule besuchen können, die zweimal wöchentlich per Schnelltest negativ auf Corona getestet sind. Hier
sind Tests geplant, die mit einem Abstrich im vorderen Nasenbereich auskommen (Nasenbohrtests) und ggf. als Selbsttest durchgeführt werden können; sobald uns die entsprechenden Informationen zur
Umsetzung vorliegen (und die Tests der Schule vorliegen), werden wir Sie informieren
(Die uns bekannten Informationen hierzu im Schreiben des
Kultusministeriums, Download, siehe unten).
Hinsichtlich der Notbetreuung bleiben die angemeldeten Kinder natürlich weiterhin angemeldet. Auch nehmen wir natürlich weitere Anmeldungen und auch Abmeldungen entgegen. Bitte wenden Sie sich hier an die/den Klassenlehrer/in und an das Schulsekretariat bzw. die Schulleitung. Weiterhin gelten für die Notbetreuung die bisherigen Hinweise.
Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur in Anspruch, wenn Sie zwingend darauf angewiesen sind, da durch die Notbetreuung viele Kontaktmöglichkeiten zwischen den Kindern und im Umgang mit den Lehrer/innen gegeben sind!
Als Gründe für die Insanspruchnahme gelten:
Die Notbetreuung erfolgt, sofern möglich, durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte.
Bitte füllen Sie bei Bedarf das Anmelde-Blatt für die Notbetreuung aus (download, siehe unten) und lassen es dem Schulsekretariat so schnell als möglich zukommen (auch per E-Mail oder über die Klassenlehrer möglich) und melden Sie den Bedarf bei dem/der Klassenlehrer/in. Mittagessen können wir für die Notbetreuung nicht anbieten; die Kinder sollten entsprechend Vesper und zu Trinken dabei haben; die Busbeförderung wird organisiert.
Bitte beachten
Sie die allgemein gültigen Hinweise zum Schulbesuch
(... keine entsprechenden Krankheitssymptome / kein Kontakt zu einem Corona-Infizierten / kein vorheriger Aufenthalt in einem Risikogebiet ...).
Herzliche Grüße und gute Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Wasgien, 07.04.2021
(Schulleitung / Rektor)
Corona-Fall
Sehr geehrte Eltern,
bedauerlicherweise gab es an unserer Schule einen COVID-19-Fall. Wir sind mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Kontakt. Dieses legt fest, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und informiert uns über das weitere Vorgehen.
Da sich die infizierte Person zum vom Gesundheitsamt als maßgeblich betrachteten Zeitpunkt außer Haus befand, ist die Zahl der von Quarantänemaßnahmen Betroffenen eher gering. Diese Personen werden vom Gesundheitsamt direkt informiert.
Dennoch bittet das Gesundheitsamt nun darum, Sie alle zu informieren, dass bei Auftreten von Symptomen wie Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Schnupfen, Atemnot, Fieber, Durchfall oder Bauchbeschwerden eine Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt oder dem Gesundheitsamt erfolgen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Wasgien
Schulleitung / Rektor, 29.03.2021
Maskenpflicht im Grundschulbereich ab 22.02.2021 und freiwillige Schnelltests
Liebe Eltern,
Die in den Medien angekündigten Maskenpflicht im Grundschulbereich wurde nun offiziell beschlossen und verkündet. Ab Montag gilt nun auch für die Grundschul-Kinder die Pflicht zum Tragen einer OP- oder FFP2-Maske auf dem Schulgelände.
Da im Bus ja schon seit längerem Maskenpflicht besteht und wir auch im Hause um das Tragen der Maske auf den Begegnungsflächen bitten, sind die Kinder ja mit dem Tragen der Maske vertraut.
Bei der Nahrungsaufnahme und im Freien, wenn der Mindestabstand gewährleistet ist, ist das Abnehmen der Maske nach den noch geltenden Hygienevorschriften erlaubt.
Noch einmal möchte ich darauf hinweisen, dass die Eltern aufgrund der Corona-Lage über den Besuch des Präsenz-Unterrichts entscheiden. Eine Abmeldung ist über ein formloses Schreiben an die Schulleitung möglich; abgemeldete Schüler müssen dann am Fernlernunterricht teilnehmen bzw. mit dem von der Schule bereitgestellten Material zu Hause arbeiten.
Bezüglich der freiwilligen Schnelltests für SchülerInnen werden wir im Testzentrum Heidehalle in Mutlangen Termine buchen, wenn Einwilligungen der Eltern vorliegen.
Es ist geplant, die Schnelltests dann später in der Schule durchzuführen und später Selbsttests durchzuführen. Das Angebot ist freiwillig; es wird kein Kind ohne Elterneinwilligung getestet.
Weitergehende Informationen und die Einwilligungserklärung finden Sie als Download unten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Wasgien, 19.03.2020 / 20.03.2020
(Schulleitung / Rektor)
Rückkehr zum "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" ab 15.03.2021
Liebe Eltern,
ab 15.03.2021 findet für die Kinder aller Klassen wieder Präsenzunterricht statt.
Es gilt der bisherige Stundenplan (wie vor der Schulschließung im Dezember); damit findet auch die Nachmittagsbetreuung wieder statt, sowie das Mittagessen für die Kinder, die angemeldet sind. Die Schulbusbeförderung ist wie bisher organisiert.
Sport- und Schwimmunterricht kann derzeit nicht stattfinden; die Unterrichtszeit wird für vertiefende Lernangebote oder Lerngänge genutzt.
Natürlich werden wir, entsprechend den gültigen Hygienehinweisen wie auch bisher, die Kinder nach Klassen und Stufen so gut als möglich trennen.
Bitte beachten
Sie weiterhin die allgemein gültigen Hinweise zum Schulbesuch
(... keine entsprechenden Krankheitssymptome / kein Kontakt zu einem Corona-Infizierten / kein vorheriger Aufenthalt in einem Risikogebiet ...).
Herzliche Grüße und gute Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Wasgien, 10.03.2020
(Schulleitung / Rektor)
ab 19.10.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicherlich aus der Presse erfahren haben, hat die Landesregierung die "Pandemiestufe 3" ausgerufen.
Für die Heideschule heißt das:
- die Schüler/innen der Klasse 5/6 müssen im Unterricht und auf dem ganzen
Schulgelände
(auch auf dem Schulhof) Maske tragen,
(ab 23.10.:
mit Abstand von mindestens 1,5m kann im Freien auf die Maske
verzichtet werden; zur Nahrungsaufnahme kann Maske abgenommen werden)
- für Erwachsene gilt ebenfalls die Maskenpflicht auf dem Schulgelände,
sowie bei Nichtbeachtung ein Betretungsverbot,
- beim Essen darf die Maske natürlich abgenommen werden,
- für den Grundschulunterricht gibt es keine Maskenpflicht,
- aber die Empfehlung zum Tragen der Maske auf dem Schulgelände und von unserer Seite
- die dringende Bitte, dies mindestens im Schulhaus zu tun.
- Das Lüften soll nun alle 20 Minuten für 3-5 Minuten stattfinden,
- Sie sollten daher Ihre Kinder gut und warm anziehen, z.B. mit
mehreren Kleidungsstücken übereinander. Die Kinder dürfen natürlich auch
ihre Jacken mit in den Klassenraum nehmen.
Auch werden wir Ihren Kindern wieder ein Exemplar der Erklärung (zur Gesundheit) mitgeben, die nach den Herbstferien wieder neu vorgelegt werden muss.
Die Erklärung finden Sie auch wieder zum Download auf dieser Homepage.
Des Weiteren wurden die Hygienekonzepte des Landes und die Corona-Verordnung für die Schulen mit Stand zum 15./16.10. angepasst (siehe Download unten, bzw. auf den entsprechenden Seiten des Landes).
Wir hoffen für alle auf beste Gesundheit!
Es grüßt Sie herzlich
Ulrich Wasgien, 17.10.2020 / 22.10.2020
(Schulleiter / Rektor)
Die Regeln an der Heideschule haben wir folgendermaßen zusammengefasst:
Für den Präsenzbetrieb gelten die jeweils aktuellen Vorschriften des Landes Baden-Württemberg
und des Landkreises Ostalbkreis (z.B. Hygienehinweise des MKS, aktuelle Konzepte, Handreichung Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen, Corona-VO).
Zusammenfassend gilt für die Heideschule ab 14.09.2020 bis auf Weiteres:
Hygiene-/ Kontaktregeln (allgemein): Gültige Vorschriften einhalten!, zusammenfassend:
Keine Berührungen anderer Personen (kein Händeschütteln oder Umarmen)
Gründliche Handhygiene (möglichst häufiges Händewaschen /ggf. Desinfektion)
Handkontaktstellen meiden (z.B. Türklinken mit dem Ellbogen bedienen)
Husten- und Niesetikette (In die Armbeuge Niesen oder Husten und Wegdrehen)
- Verpflichtend für Busfahrt und Weg zum/vom Bus,
- verpflichtend auf dem Schulgelände (Begegnungsflächen) außerhalb der Klassenzimmer für Lehrer/innen und
Schüler/innen im weiterführenden Bereich (Kl. 5 / 6),
- ab 19.10.20 bis auf Weiteres auch im Unterricht.
- Besucher und Erwachsene verpflichtend auf allen Begegnungsflächen
(z.B. auf dem Schulhof, im Foyer, in den Gängen, im Lehrerzimmer,
auf den Toiletten),
- sowie alle Kinder auf den Schülertoiletten,
- wenn nicht ausreichend Sicherheitsabstand eingehalten werden kann,
- darüber hinaus immer und für alle möglich.
- Beim Unterricht im Klassenzimmer und am Sitzplatz bei Besprechungen mit Abstand nicht verpflichtend.
- Jeder trägt Verantwortung für die eigene Maske (Reinigung, Lagerung)
- Geeignetes Behältnis/Platz / kein indirekter
Kontakt
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Ab 02.11.20:
............................................................................................................
Ab 17.10.20:
............................................................................................................
Ab 14.09.20:
............................................................................................................
............................................................................................................
............................................................................................................
Bisherige Regelungen und Briefe:
Informationsseite des Kultusministeriums:
Briefe des Kultusministeriums (Download-Link oben):
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Risikogebiete: Seite des Robert-Koch-Instituts:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
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