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Heideschule Mutlangen
Rainhaldenweg 6
73557 Mutlangen 

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an 07171 / 97779-4842 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Einschulung und Umschulung in die Heideschule

 

Für eine Einschulung in die Heideschule sollten Sie direkt Kontakt zu uns aufnehmen, da für eine Einschulung der "Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot" vorliegen muss. Da dieser zumeist erst festgestellt werden muss, informieren wir Sie gerne über die Beantragung und Durchführung der dafür notwendigen Gutachtenerstellung und helfen beim Ausfüllen der Formulare. Die Beantragung und Gutachtenerstellung kann direkt an der Heideschule durchgeführt werden.

 

Da die Aufnahme von Schüler/innen an alle Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren seit diesem Schuljahr einheitlich geregelt ist, benötigen Sie für die Beantragung das Antragsformular des Staatlichen Schulamtes (SBA-Antrag, Seiten 1 und 2), das sich auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes einsehen und herunterladen lässt. Zusätzlich gibt es von der Heideschule eine "Schweigepflichtentbindung" und einen "Elternfragebogen", die unseren sonderpädagogischen Lehrkräften das Sammeln von notwendigen Informationen und eine gute Beratung erleichtern.

 

Alle Formulare erhalten Sie z.B. auch über unser Sekretariat, bei den Lehrerinnen der Frühförderung, des Sonderpädagogischen Dienstes oder natürlich über diese Internetseite.

(Downloads unten)

 

Falls Ihr Kind bereits eine andere Schule besucht sollten Sie Kontakt mit der/dem Klassenlehrer/in oder Schulleiter/in Ihres Kindes aufnehmen und darum bitten, dass die Schule unsere Kooperation (Sonderpädagogischen Dienst) anfordert. Gerne informieren und beraten wir Sie aber in diesem Falle vorab.

 

Information und Beratung erhalten Sie über unser Sekretariat, die Schulleitung der Heideschule oder über unsere Frühberatungsstelle.

 

 

Ablauf für die Ein- oder Umschulung

 

  1. Einverständnis der Eltern zur Erstellung des Gutachtens
  2. Antragsstellung über das SBBZ (Heideschule) oder über die zuständige Grundschule
  3. Beratung / Diagnostik an der Schule   
  4. Erstellung und Besprechung eines Sonderpädagogischen Gutachtens
    (Dieses kann an der Heideschule erstellt werden.)
  5. Dadurch belegter „Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot
  6. Der Anspruch wird durch das Staatliche Schulamt schriftlich ausgesprochen.

 

 

Zur Einschulung in die Heideschule: Schweigepflichtentbindung für die Gutachtenerstellung
Schweigepflichtentbindung_2016_20_10.pdf
PDF-Dokument [70.3 KB]
Elternfragebogen zur Einschulung und Beratung
Elternfragebogen Einschulung_17.10.2016.[...]
PDF-Dokument [64.3 KB]